Penetrierende Hirnverletzung
Penetrierende Kopfverletzungen, wie beispielsweise Schussverletzungen müssen nicht zwingend in allen Fällen chirurgisch behandelt werden. Ein dadurch entstandenes Liquorleck sollte jedoch baldmöglichst chirurgisch behandelt werden um intrakranielle Infektionen zu vermeiden1.

Referenzen
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Buch: Neurosurgical Knowledge Update - A comprehensive review. Robert E. Harbaugh et al. Thieme Verlag. ↩
- Eintrag erstellt am: 14.06.2020
- Letzte Änderung am: 14.06.2020